abfindungen
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Abfindungen













Gerichte orientieren sich bei der Entscheidung über Abfindungen meist an sozialen Verhältnissen so erhält z.B. ein älterer oder kinderreicher Mitarbeiter oder wirtschaftlich besonders schlecht gestellter Angestellter kann die Entscheidung zu Gunsten des Mitarbeiter ausfallen.
Die Gerichte ermäßigen die Abfindungen bei geringer Leistungsfähigkeit des Unternehmens oder bei fragwürdigem Verhalten des Angestellten im Betrieb.
Grundsätzlich dürfen die Gerichte nicht mehr als 12 Monatsverdienste beschließen.
Jedoch gibt es hier Ausnahmen
  • Für Angestellte die das 50. Lebensjahr erreicht haben und länger als 15 Jahre zum Betrieb gehörten :15 Monatseinkommen Abfindung
  • Für Angestellte die das 55. Lebensjahr erreicht haben und länger als 20 Jahre zum Betrieb gehörten :18 Monatseinkommen Abfindung



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