Kündigung
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Definition

Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des einen Vertragspartners gegenüber dem anderen, mit dem Ziel ein bestehendes Arbeitsverhältnis, sofort oder nach Ablauf einer gewissen Frist zu beenden.
Eine rückwirkende Kündigung, durch die das Arbeitsverhältnis zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt aufgelöst wurde, ist unzulässig.

Kündigungsfristen

Kündigungsfristen für Arbeitnehmer werden im Arbeitsvertrag festgeschrieben, Firmen über 5 Festangestellte beschäftigten unterliegen Tarifverträge in denen auch Kündigungsfristen genau definiert sind. Tarifvereinbarungen sind zwar unabdingbar, gelten aber grundsätzlich nur für und gegen Tarifvertragspartein und deren Mitglieder, so dass vorab zu untersuchen ist, ob das einzelne Arbeitsverhältnis vom Tarifvertrag erfasst wird.
Die Kündigung muss vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
Eine Kündigung die unter Missachtung dieser Formvorschrift ausgesprochen wird ist nichtig.

Kündigungserklärung

Aus dem Inhalt der Kündigung muss eindeutig die Kündigungserklärung und der Wille des Erklärenden, das Arbeitsverhältnis für die Zukunft aufzulösen, eindeutig und zweifelsfrei hervorgehen. Wenn die Kündigung mehrdeutig ist, geht ein Missverständnis des Empfängers
mit allen rechtlichen Konsequenzen zu Lasten des Erklärenden.
Eine Teilkündigung ist grundsätzlich unzulässig und zwar deshalb, weil die einzelnen Vertragspunkte in so enger Beziehung stehen, dass eine Änderung von Einzelheiten die Änderung des gesamten Vertrages bewirken würde.
In diesem Fall bleibt die Möglichkeit eine Änderungskündigung anzustreben.

Kündigungsgründen

Die Angabe von Kündigungsgründen ist nach der vereinbarten Probezeit unerlässlich. Sie ist daher vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Fehlt eine Angabe der Kündigungsgründe bei einer fristlosen Kündigung ist diese trotzdem wirksam, kann jedoch in schriftlicher Form vom Arbeitgeber gefordert werden.

Der Zeitpunkt der Kündigung

Der Zeitpunkt der Kündigung kann zu jeder Zeit außer Nachts erklärt werden.
Eine Kündigung kann auch vor der vertraglich vereinbarten Arbeitsaufnahme erfolgen.
Sieht der Arbeitsvertrag für diesen Fall keine Reglung vor, wann die Kündigungsfrist für eine fristgemäße Kündigung zu laufen beginnt, kann dies auch nicht in der Vertragsauslegung ermittelt werden. Hier wird der vertraglich vereinbarte Termin als Anfang für die Kündigungsfrist angenommen.

Fristgemäße Kündigung

Die ordentliche Kündigung bezweckt, ein auf unbestimmte Zeit eingegangenen Vertrag (Arbeitsverhältnis), unter Einhaltung einer bestimmten Frist zu beenden.

Änderungskündigung

Die Änderungskündigung bezweckt die Änderung gewisser Teile des Arbeitsvertrages,
wenn der Arbeitgeber die Abänderung einzelner Arbeitsbedingungen als notwendig erachtet.
z.B. Entgeltkürzungen, Betriebsumsiedlungen, Umsetzungen innerhalb der Firma
Diese Form der Kündigung liegt dann vor wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und gleichzeitig eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter anderen Bedingungen anbietet. Das Zustandekommen der Änderungskündigung setzt die Willenserklärung des Arbeitgebers voraus.


Fristlose Kündigung - Außerordentliche Kündigung

Mit einer fristlosen Kündigung besteht eine rechtliche Möglichkeit das Arbeitsverhältnis, befristet oder unbefristet, sofort zu beenden, sobald ein hinreichender Kündigungsgrund vorhanden ist.
Das Arbeitsverhältnis endet dann mit dem Zugang der Kündigungserklärung an den Vertragspartner.
Die fristlose Kündigung kann von beiden Vertragspartein aus wichtigem Grund und unter Berücksichtigung bestimmter Umstände, unter Abwägung der Interessen beider Parteien zur Wirkung kommen ,wenn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, die Fortsetzung des Arbeitsvertrages nicht mehr zugemutet werden kann.






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